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Der Personalrat ist in
seinem Handeln an das Personalvertretungsgesetz gebunden, hier insbesondere
an die Friedenspflicht und an den Willen zur Einigung.
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Der Personalrat wird von
allen Dienstkräften gewählt, unabhängig von einer
Gewerkschaftszugehörigkeit.
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Es gibt keine
Mitgliedschaft.
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Der Personalrat verfügt
über keine finanziellen Einnahmen.
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Der Personalrat muss die
Belange aller Mitarbeiter einer Dienststelle vertreten und muss aus der
Personalversammlung Anträge annehmen.
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Der Personalrat besteht
aus Gruppenvertretern wie Beamte, Angestellte und Arbeiter.
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Der Personalrat hat in
Bezug auf die einzelnen Gruppen unterschiedliche Rechte in der
Mitbestimmung.
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Der Personalrat kann nur
im Bereich seines Vertretungsrechtes entscheidend tätig werden, hier
insbesondere in Mitbestimmungstatbeständen. Darüber hinaus sind seine
Einwirkungsmöglichkeiten äußerst gering.
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Der Personalrat kann in
allen festgelegten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsangelegenheiten initiativ
werden.
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Der Personalrat ist bei
allen seinen Tätigkeiten gerichtlich überprüfbar.
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(GG, Tarifverträge) und
an die Rechtsprechung gebunden. Es besteht keine Friedenspflicht.
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Die Gewerkschaft ist ein
freiwilliger Zusammenschluss von Mitgliedern, erhebt Beiträge und ist somit
vom Staat und Arbeitgebern unabhängig. Nur Mitglieder können wählen.
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Die Gewerkschaft vertritt
nur die Interessen ihrer Mitglieder. Diese Interessen und Ziele werden über
die einzelnen Organe der Gewerkschaft wie z. B. dem Delegiertentag
eingebracht.
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Die Gewerkschaft kennt
keine Unterscheidung der Gruppen. Zur fachspezifischen Arbeit werden
Kommissionen gebildet.
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Die Gewerkschaft arbeitet
für ihre Mitglieder mit unterschiedlichen Rechten (Beamtenrecht -
Tarifrecht). Dieses hat jedoch keine Außenwirkung.
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Die Gewerkschaft kann in
allen Bereichen tätig werden, unter Beachtung ihrer Satzung, auch in
Bereichen die außerhalb des eigentlichen Arbeitsfeldes liegen, wie etwa
gesellschaftspolitische Aussagen und Aufgaben.
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Die Gewerkschaft muss
laufend die Initiative ergreifen, um positive Veränderungen zu erreichen.
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