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Eine kurze Darstellung der Aufgaben des Personalrates und der Gewerkschaften.

 

Der Personalrat

Die Gewerkschaft

  • Der Personalrat ist in seinem Handeln an das Personalvertretungsgesetz gebunden, hier insbesondere an die Friedenspflicht und an den Willen zur Einigung.
  • Der Personalrat wird von allen Dienstkräften gewählt, unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit.
  • Es gibt keine Mitgliedschaft.
  • Der Personalrat verfügt über keine finanziellen Einnahmen.
  • Der Personalrat muss die Belange aller Mitarbeiter einer Dienststelle vertreten und muss aus der Personalversammlung Anträge annehmen.
  • Der Personalrat besteht aus Gruppenvertretern wie Beamte, Angestellte und Arbeiter.
  • Der Personalrat hat in Bezug auf die einzelnen Gruppen unterschiedliche Rechte in der Mitbestimmung.
  • Der Personalrat kann nur im Bereich seines Vertretungsrechtes entscheidend tätig werden, hier insbesondere in Mitbestimmungstatbeständen. Darüber hinaus sind seine Einwirkungsmöglichkeiten äußerst gering.
  • Der Personalrat kann in allen festgelegten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsangelegenheiten initiativ werden.
  • Der Personalrat ist bei allen seinen Tätigkeiten gerichtlich überprüfbar.
  • (GG, Tarifverträge) und an die Rechtsprechung gebunden. Es besteht keine Friedenspflicht.
  • Die Gewerkschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Mitgliedern, erhebt Beiträge und ist somit vom Staat und Arbeitgebern unabhängig. Nur Mitglieder können wählen.
  • Die Gewerkschaft vertritt nur die Interessen ihrer Mitglieder. Diese Interessen und Ziele werden über die einzelnen Organe der Gewerkschaft wie z. B. dem Delegiertentag eingebracht.
  • Die Gewerkschaft kennt keine Unterscheidung der Gruppen. Zur fachspezifischen Arbeit werden Kommissionen gebildet.
  • Die Gewerkschaft arbeitet für ihre Mitglieder mit unterschiedlichen Rechten (Beamtenrecht - Tarifrecht). Dieses hat jedoch keine Außenwirkung.
  • Die Gewerkschaft kann in allen Bereichen tätig werden, unter Beachtung ihrer Satzung, auch in Bereichen die außerhalb des eigentlichen Arbeitsfeldes liegen, wie etwa gesellschaftspolitische Aussagen und Aufgaben.
  • Die Gewerkschaft muss laufend die Initiative ergreifen, um positive Veränderungen zu erreichen.

 

Der Personalrat muss gewählt werden, auch wenn die Mitarbeiter oder die im Bereich tätigen Gewerkschaften kein Interesse haben sollten. Die Wahl wird dann von der Behörde durchgeführt. Die Gewerkschaft ist im Bereich von tariflichen Auseinandersetzungen (Streikrecht) überprüfbar. Die Gewerkschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss, der sich selbst auflösen kann (Satzung).

 

 

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