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Wichtige Änderungen der Heilfürsorgevorschriften für Bundespolizeibeamte
Mit Wirkung vom 01. Januar 2006 wurde durch das Bundesministerium des Innern die Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Heilfürsorge für Bundespolizistinnen und -polizisten geändert. Dadurch werden die Heilfürsorgeleistungen in der Bundespolizei denen der gesetzlichen Krankenkassen angeglichen.
In einer so genannten Blaurand-Info empfiehlt das BMI den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung für Labor- und Materialkosten bei Zahnersatz und gegebenenfalls eine Krankenhaustagegeldversicherung. Unser Kooperationspartner, die Polizeiversicherungs AG (PVAG), bietet ab sofort eine solche Zusatzversicherung an.
Mit den geänderten Heilfürsorgevorschriften besteht ab den genannten Daten:
· Zuzahlungspflicht für verordnete Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Massagen bzw. Logopädie und Ergotherapie)
· Zuzahlungspflicht für verordnete Hilfsmittel (z. B. medizinische Therapiegeräte, Schienen, Bandagen)
·
Abzug von 14,50 Euro pro Tag für die
Unterbringung im Zweibettzimmer
(gilt nur für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ab Besoldungsgruppe A 8
BBesO)
Unten befindet sich ein Link zu einer Rückantwortkarte, damit du schnellstmöglich in den Genuss eines persönlichen Angebotes, bzw. Beratungsgespräches kommen kannst. Bitte sende die Karte ausgefüllt und unterschrieben auf jeden Fall an uns zurück oder einfach an deine(n) Vertrauensfrau/Vertrauensmann der GdP übergeben.
Darüber hinaus hat die Polizeiversicherungs AG in einer Präsentation die neuen Änderungen in mehreren Beispielrechnungen gegenüber gestellt. Die Präsentation mit Angeboten für Bestands- und Neukunden kann hier ebenso herunter geladen werden, wie 2 Flyer der SIGNAL-IDUNA mit konkreten Angeboten und aktuellen Beiträgen für die verschiedenen Leistungspakete.
Anlagen:
Rückantwortkarte (online ausfüllen/drucken/versenden)
Mit freundlichen Grüßen
Arnd Krummen